Gemeinsamer Antrag 2020 für Landwirte

Anträge bis spätestens 15. Mai 2020 einreichen

Das Landratsamt Hohenlohekreis, Landwirtschaftsamt, informiert, dass es aufgrund der Coronakrise nicht möglich ist, das Antragsverfahren zum Gemeinsamen Antrag 2020 wie ursprünglich geplant durchzuführen. Die den Landwirten per Post mitgeteilten persönlichen Abgabetermine sind nach dem derzeitigen Stand hinfällig.
Wichtig ist, dass die Anträge bis spätestens 15. Mai 2020 gestellt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch in diesem Jahr die Auszahlungen rechtzeitig erfolgen.
Das Landwirtschaftsamt bittet darum, die Antragstellung nicht bis zum Ende der Antragsfrist aufzuschieben, damit noch Zeit für eine Überprüfung bleibt.
 
Der komprimierte Antrag muss im Original mit Unterschrift beim Landwirtschaftsamt eingereicht werden. Nur dann ist die Antragstellung erfolgt. Die per Post eingegangenen Anträge werden zeitnah auf Vollständigkeit geprüft. Bei fehlerhaften Anträgen wird, soweit möglich, telefonisch mit den Antragstellern Kontakt aufgenommen.
Ungeachtet der aktuellen Einschränkungen läuft die Antragstellung regulär weiter. FIONA steht uneingeschränkt für die Antragstellung zur Verfügung und auch der Benutzerservice-FIONA ist zu den bekannten Zeiten erreichbar (aufgeführt unter www.fiona-antrag.de). Rund 300 Anträge wurden von Landwirten bereits eigenständig in FIONA eingestellt.
 
Anfragen zu FIONA können beim Landwirtschaftsamt des Hohenlohekreises unter Telefon 07940 18-641 gestellt werden. Je nach Einteilung sind auch die bekannten Sachbearbeiter unter der Durchwahl -642 bis -647 von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag von 13.30 bis 16 Uhr zu erreichen.

 

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